Wir sind offiziell eine vom Luftfahrtbundesamt benannte Prüfstelle: Betriebstätte der DE.PStF.012
A2 Fernpiloten-Zeugnis (großer Drohnenführerschein)
Vereinbaren Sie per Telefon 017672655964 oder über das Tool "Kontakt" einen individuellen Termin!
Unsere Schulungen finden als Einzelunterricht statt. Der große Drohnenführerschein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus 3 Fachgebieten (Recht, Meteorologie, Technik). Praktischer Teil (Drohnenflug): Die praktische Selbsterklärung besteht aus einem zweiseitigen Formular. Dieser umfasst die Lehre zur Flugvorbereitung, Vorflugkontrollen, Flug unter normalen Bedingungen, Flug unter abnormalen Bedingungen und Einsatznachbesprechung. Der Gesetzgeber erlaubt es, diese nach dem Erwerb des kleinen Drohnenführerscheins alleine ohne anerkannten Prüfer in einem A3-Gebiet durchzuführen. Es wird jedoch empfohlen, diese bei einer anerkannten Prüfstelle (Delta-Drone) zusammen mit einem Drohnenprüfer abzulegen. Zusätzlich erhalten die Schüler, die die praktische Selbsterklärung bei uns absolviert haben, eine zusätzliche Bescheinigung. Das Lehrmaterial steht auch nach der Prüfung zur Verfügung.
Neben dem A2 Fernpiloten-Zeugnis erhalten Sie nach Abschluss der praktischen Ausbildung eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der praktischen Ausbildung, die Sie den Behörden für Genehmigungsverfahren vorlegen können.
Der große Drohnenführerschein wird für Drohnen von 900 g - 4 kg (C2) benötigt, diese dürfen bis zu 30 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen. Im Langsamflugmodus ist eine Annäherung bis auf 5 Meter erlaubt. Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen wir den kleinen Drohnenführerschein, Adresse, vollständiger Name, Geburtsort und Personalausweis.
1.Den Schülern gefällt der Einzelunterricht sehr gut, da man sich nur auf sie konzentriert und Zeit für alle Fragen hat.
2.Dass die Drohne von allen Seiten beleuchtet wird, lässt sie in eine neue Welt eintauchen.
3.Das Unterrichtsmaterial, das man auch nach der Prüfung behalten kann, um sein Wissen zu vertiefen.
4. Mit dem Fliegen der Drohne und den dazugehörigen Aufgaben, ist es für die Schüler besonders spaßig.
Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir vereinbaren dann gemeinsam einen individuellen Termin.
Als Schüler lernt man vor Ort mit einem Drohnenausbilder eine Drohne von allen Seiten kennen. Wir nehmen uns Zeit für alle Fragen. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Es ist uns wichtig, dass ihr die Prüfung besteht, deshalb bereiten wir euch bestmöglich auf die Prüfung vor
Es darf nur innerhalb der Sichtweite geflogen werden (VLOS)
Für Preise kontaktiert uns!
Ja, kontaktiert uns für weitere Informationen!
Die Erlaubnis mit der Drohne in Europa zu fliegen und mehr "Freiheiten" gegenüber dem kleinen Drohnenführerschein zu haben. Gerade im kommerziellen Betrieb ist der A2 Fernpilotenschein wichtig.
Der große Drohnenführerschein wird für Drohnen von 500 g bis 2 kg benötigt, diese dürfen sich unbeteiligten Personen bis auf 30 m nähern.
Wann darf ich über andere Wohngrundstücke fliegen:
-Nachbarn/Mieter fragen
-Drohnen unter 250 g und ohne Kamera
-wenn man mehr als 100 m über dem Grundstück fliegt, aber nicht mehr als 120 m
-Wenn es nicht zumutbar ist, bei zu großen Wohnblöcken jeden Nachbarn zu fragen.
Bitte respektiere die Privatsphäre anderer, fliege nicht zwischen 22:00 und 06:00 Uhr und verursache keine Lärmbelästigung.
-über Menschenansammlungen
-über 120 Meter
-über Flughäfen, Krankenhäusern, usw.
Man darf 5 Kilometer vorne und rückwärts und 2 km breite zu Beginn/Ende der Landebahn und 1 km seitlichen Abstand zur Flugplatzbegrenzung fliegen
-Schadenstellen, Katastrophengebiete und sonstige Einsatzorte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
-militärische Anlagen und Organisationen sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen von angemeldeten Manövern und Übungen (Flugverbot in militärischen Anlagen)
-Industrieanlagen
-Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs
-Anlagen der zentralen Energieerzeugung und -verteilung (dezentrale Energieerzeugung nicht enthalten)
Mehr Informationen zur neuen EU-Drohnenverordnung gibt es auf dem Tool "EU-Drohnenverordnung 2021"
Website vom Luftfahrtbundesamt:
Mehr Informationen zum A2 Fernpiloten-Zeugnis findet ihr hier:
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