EU-Drohnenverordnung 2021
Die Drohnenverordnung wird unterteilt in 3 Kategorien: offene, spezielle, zertifizierte.
Die meisten Drohnenflieger (ca. 90-95%) werden in der offenen Kategorie zu finden sein.
Die Kategorie „zertifiziert“ behandelt Themen wie Flugtaxis oder Transport von gefährlichen Gütern.
Spezielle Kategorie:
-Gewicht überschreitet 25 KG
-Betrieb erfolgt oberhalb von 120 m
-Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite
Offene (Offen für Jedermann):
-Drohnenpiloten dürfen ohne eine Betriebsgenehmigung fliegen
-Höchstgewicht 25 KG
-kein Transport gefährlicher Güter
-kein Abwurf von Gegenständen
-Luftrechtlich kein Unterschied zwischen gewerblichem oder privatem Betrieb
-Privatsphäre muss beachtet werden
Wie hoch darf ich mit meiner Drohne fliegen: Die maximale Flughöhe einer Drohne beträgt 120 m über dem Grund
Wie weit darf man mit einer Drohne fliegen: Der Flug ist nur in Sichtweite (VLOS: Visual Line of Sight) erlaubt
Wer darf eine Drohne fliegen: Das Mindestalter für das fliegen mit der Drohne beträgt 16 Jahre.
Zudem benötigt der Drohnenpilot einen Drohnenführerschein für Drohnen ab 250 g, um mit der Drohne fliegen zu dürfen.
-Unterkategorie: A1, A2, A3
A1: Flug über vereinzelte unbeteiligte Einzelpersonen möglich.
A2: Flug nur in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen möglich (30 m Abstand)
A3: Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-,Industrie- und Erholungsgebiete
Drohnen werden in 5 Risikoklassen (C-Klassifizierung) unterteilt: C0, C1, C2, C3, C4.
-Versicherungspflicht: Eine Drohnen Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben (§43 LuftVG).
-Registrierungsnummer benötigt: Auf der Website vom Luftfahrtbundesamt registrieren lassen. Dafür wird die Haftpflichtversicherung, der Personalausweis, vollständiger Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer benötigt.
Hat man sich registriert, erhält der Drohnenpilot eine e-Id. Bis auf die vier letzten Ziffern der e-Id, muss die e-Id mithilfe einer Plakette auf die Drohne angeklebt werden.
Link zur Website vom Luftfahrtbundesamt: https://training.lba-openuav.de/
Warum brauche ich einen Drohnenführerschein: Beim Fliegen von Drohnen, die mehr als 250 g wiegen, ist man verpflichtet einen Drohnenführerschein zu machen.
Man lernt mit dem Drohnenführerschein ebenso einer der neuesten und innovativsten Technologien zu beherrschen, die in naher Zukunft eine wichtige Rolle in unserem Alltag spielen wird.
Wann brauche ich keinen Drohnenführerschein: Beim Fliegen von Drohnen unter 250 g (C0)
Was passiert, wenn man ohne Drohnenführerschein erwischt wird: Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit und der Drohnenpilot kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ rechnen.
Was passiert mit meinem alten Drohnenführerschein (§21 LuftVO Kenntnisnachweis): Dieser ist seit dem Jahr 2022 ungültig.
Wer darf eine Drohne fliegen: Jeder ab 16 Jahren.
Auch darf unter diesem Alter geflogen werden, dies muss dennoch unter Aufsicht geschehen. Dabei muss die aufsehende Person alle Voraussetzungen erfüllen, die zum Drohnen fliegen benötigt werden. Das bedeutet die Person muss mind. 16 Jahre alt sein und/oder einen Drohnenführerschein besitzen.
Wie viele Drohnenführerscheine gibt es: EU-Kompetenznachweis (A1/A3 kleiner Drohnenführerschein) und das A2 Fernpilotenzeugnis (großer Drohnenführerschein)
Wann reicht der kleine Drohnenführerschein (A1/A3 EU-Kenntnisnachweis):
1.Für Drohnen von 250 g bis 900 g (C1). Hier ist der Flug über vereinzelte unbeteiligte Einzelpersonen möglich.
2.Für Drohnen von 250 g bis 25 kg (C1/C2/C3/C4). Diese müssen einen Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-,Industrie- und Erholungsgebiete halten (A3).
Wie ist der kleine Drohnenführerschein aufgebaut: Er besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Fachgebiete. Er gilt als bestanden, wenn mind. 75% der Fragen richtig beantwortet wurden.
Was kostet der kleine Drohnenführerschein: 25€
Was kostet die Registrierung beim Luftfahrtbundesamt: 30€
Was gilt für den großen Drohnenführerschein (A2 EU-Fernpilotenzeugnis), wann brauche ich ihn und was ist erlaubt: Der große Drohnenführerschein gilt für Drohnen von 900 g - 4kg (C2). Hier ist der Flug nur in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen möglich (30 m Abstand), im Langsamflugmodus ist der Flug bis zu 5 m erlaubt.
Um den Großen Drohnenführerschein machen zu können, benötigen wir den kleinen Drohnenführerschein, Anschrift, vollständigen Namen, Geburtsort, Geburtstag und den Personalausweis.
Was ist das A2 EU-Fernpilotenzeugnis für Drohnenpiloten: Die Erlaubnis mit der Drohne in Europa fliegen zu können und mehr "Freiheiten" gegenüber dem kleinen Drohnenführerschein zu haben.
Gerade in gewerblichen Tätigkeiten ist der große Drohnenführerschein sehr wichtig.
Wie ist der große Drohnenführerschein aufgebaut: Zu dem großen Drohnenführerschein gehört ein theoretischer und ein praktischer Teil.
Die Theorieprüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus 3 Fachgebieten (Recht, Meteorologie, Technik).
Praxisteil (Drohne fliegen): Die Praktische Eigenerklärung beinhaltet ein zweiseitiges Formular. Der Gesetzgeber erlaubt diese nach dem Erwerb des kleinen Drohnenführerschein alleine und ohne einen anerkannten Prüfer in einem A3 Gebiet auszuführen.
Wir empfehlen die praktische Eigenerklärung bei einer anerkannten Stelle zu absolvieren.
Zusätzlich erhalten die Schüler, welche die Praktische Eigenerklärung bei uns absolviert haben, eine zusätzliches Zertifikat erhalten, welches für Genehmigungsverfahren bei den Behörden vorgelegt werden kann.
Was kostet der große Drohnenführerschein: Hierfür schreibt uns gerne eine Nachricht und wir lassen euch ein Angebot zukommen.
Wie schwer ist das A2 EU-Fernpilotenzeugnis: Uns ist wichtig das ihr die Prüfung schafft und daher bereiten wir euch Best möglichst auf die Prüfung vor.
Wer hat schon den großen Drohnenführerschein (A2 EU-Fernpiloten-Zeugnis) gemacht: Bauingenieure, Fotografen, Fernsehteams, Hobbypiloten, etc.
Um sicher und legal fliegen zu dürfen, benötigst du den großen Drohnenführerschein und daher raten wir jeden der eine Drohne fliegt, den großen Drohnenführerschein zu machen.
Zusammenfassung:
Die EU-Drohnenverordnung wird in 3 Kategorien unterteilt: offene, spezielle, zertifizierte Kategorie.
Die meisten Drohnenflieger (ca.95%) werden in der offenen Kategorie zu finden sein.
Offene Kategorie bedeutet sie ist offen für Jedermann, das heißt Drohnenpiloten dürfen ohne eine Betriebsgenehmigung fliegen.
Die maximale Flughöhe beträgt 120 m über dem Grund.
Der Flug ist nur in Sichtweite erlaubt (VLOS: Visual Line of Sight). Der Transport von gefährlichen Gütern ist untersagt.
Das Höchstgewicht für Drohnen ist 25 kg. Ebenso ist das Abwerfen von gefährlichen Gütern untersagt.
Besonders wichtig für Drohnenpiloten ist, das Luftrechtlich nicht von gewerblichem oder privatem Betrieb unterschieden wird (EU-Kommission, 2019).
Die offene Kategorie wird ebenso in drei Unterkategorien gegliedertà A1, A2, A3 (EU-Kommission, 2019)
A1: Der Flug über vereinzelte unbeteiligte Personen ist möglich.
A2: Der Flug mit einem Sicherheitsabstand von 30 m unbeteiligten Person möglich.
A3: Der Flug ist mit einem Sicherheitsabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebiete.
In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht nach §43 LuftVG.
Zusätzlich müssen sich alle Drohnenpiloten auf der Internetseite vom Luftfahrbundesamt registrieren. Dafür wird die Haftpflichtversicherung, der Personalausweis, der vollständige Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt (EU-Kommission, 2019).
Die elektronische Identifikationsnummer (E-Id), welche der Drohnenpilot nach erfolgreicher Registrierung auf der Website vom Luftfahrtbundesamt erhält, werden in Zukunft dafür benötigt, dass man erst Drohnen starten kann, wenn man seine E-Id auf seiner Drohne eingibt.
Wenn sich die Drohnenpiloten registriert haben, erhalten die Drohnenpiloten eine Registrierungsnummer, diese müssen sie an die Drohne anbringen. Das Kennzeichnen der Drohne mit der Registrierungsnummer, hat die gleiche Bedeutung wie Autokennzeichen auf Autos.
Den alten Bundesdrohnenführerschein nach §21 LuftVO konnte man bis Ende 2021 zum EU-Kenntnisnachweise umtauschen.
Der Drohnenflug ist für Personen über 16 Jahren gestattet. Auch darf unter diesem Alter geflogen werden, dies muss dennoch unter Aufsicht geschehen. Dabei muss die aufsehende Person alle Voraussetzungen erfüllen, die zum Drohnen fliegen benötigt werden. Das bedeutet die Person muss mind. 16 Jahre alt sein und/oder einen Drohnenführerschein besitzen.
Insgesamt kann der Drohnenpilot mit den beiden Drohnenführerscheinen im gesamten EU-Raum fliegen, sowie in Norwegen, in Island, in der Schweiz, Großbritannien und in Lichtenstein.
Der Drohnenführerschein hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, danach muss dieser erneuert werden und man muss erneut zur Prüfung antreten.
Bei Verstoßen gegenüber der EU-Verordnung, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und der Drohnenpilot kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ rechnen.
Das A2 Fernpiloten-Zeugnis darf nur ein benannter Prüfer abnehmen, wie der von Delta-Drone.
Falls man in der Stadt drehen möchte, benötigt man eine spezielle Drehgenehmigung. Diese umfasst mehrere Seiten, wie persönliche Daten, Ort, Zeitdauer, Notfalllandeplatz, Flugroute, Abstand zu Menschen, Begründung, etc.
C0 (kleiner 250 g): Flug in A1 (Nahe an Menschen)
C1 (kleiner als 900 g): Flug in A1 (Nahe an Menschen)
C2 (kleiner als 4 kg): Flug in A2 (horizontaler Abstand von 30 m (5 m) zu unbeteiligten Personen)
C3, C4 (kleiner als 25 kg): Flug in A3 möglich (150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Erholungsgebiete
Bestandsdrohnen: Neue Drohnenprodukte müssen spätestens bis dem 01.01.2023 von den Drohnenherstellern mit einer C-Klassifizierung gekennzeichnet werden! Eine Privatperson ist nicht befugt, eine Klassenmarkierung an seiner Drohne selbst anzubringen.
Bestandsdrohnen sind Drohnen, welche keine C-Klassifizierung haben.
Was gilt für Drohnen, welche noch keine C-Klassifizierung haben: Drohnen von 250 g bis 500 g dürfen in A1, A2, A3 und ohne Besitz eines Drohnenführerscheins geflogen werden.
Wann brauche ich bei Bestandsdrohnen den großen Drohnenführerschein (A2 Fernpiloten-Zeugnis): Für Drohnen von 500 g bis 2 kg, diese dürfen in A2 geflogen werden. Das heißt der Flug ist nur in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen möglich (30 m Abstand) und bei 3 m/s darf der Drohnenpiloten bis zu 5 m an unbeteiligten Personen heranfliegen.
Wann brauche ich bei Bestandsdrohnen den kleinen Drohnenführerschein: Falls der Drohnenpilot nur den kleinen Drohnenführerschein besitzt, darf dieser in A3 fliegen (150 m entfernt von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebiete).
Dauerhafte Bestandsdrohnenregelung:
-unter 250 g, diese dürfen in A1 betrieben werden (nahe an Menschen)
-250 g- 25 kg, diese dürfen in A3 geflogen werden. Voraussetzung hierfür ist der kleine Drohnenführerschein
Kann ich meinen deutschen Drohnenführerschein in einen kleinen EU-Drohnenführerschein umschreiben lassen: Seit dem Jahr 2022 ist dies nicht mehr möglich
Für was brauch ich den Drohnenführerschein überhaupt: Um legal und sicher mit der Drohne in Europa fliegen zu können. Auch lernt ihr alles Wichtige zum Thema Drohne kennen und könnt so euer Wissen beim Fliegen einsetzen.
Wo können die EU-Drohnenführerscheine erlangt werden: Den kleinen Drohnenführerschein erwirbt der Drohnenpilot auf der Website vom Luftfahrbundesamt Den Link dafür haben wir euch bereits oben verlinkt.
Den großen Drohnenführerschein kann man bei uns erwerben, einer anerkannte Prüfstelle vom Luftfahrtbundesamt.
In welchen Ländern sind die Drohnenführerscheine gültig: in allen EU-Mitgliedstaaten, sowie in Norwegen, in Island, in der Schweiz, Großbritannien und in Lichtenstein.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen, wenn ich die Prüfung für den großen Drohnenschein machen möchte(was brauche ich um zugelassen zu werden für den A2): Personalausweis, kleinen Drohnenführerschein, Adresse, Name, Geburtsort
Wie lange sind die beiden Drohnenführerscheine gültig: 5 Jahre
Wie lange dauert es den großen Drohnenführerschein zu erwerben: 1-2 Tage.
Wer darf den großen Drohnenführerschein abnehmen: Ein Prüfer, welcher vom Luftfahrtbundesamt anerkannt ist: Unser Prüfer.
Warum hat erst ein Teil der Piloten den Drohnenführerschein gemacht: Viele Drohnenpiloten kennen sich noch nicht mit den rechtlichen Rahmenbedingungen aus. Sie wissen nicht wann und welcher Drohnenführerschein gebraucht wird, um mit der Drohne fliegen zu dürfen. Zusätzlich fehlt ihnen Wissen über die rechtliche Aspekte, technische Informationen und Meterologie.