Bezeichnungen

LBA

Luftfahrtbundesamt. Das LBA ist die zuständige Luftfahrtbehörde in Deutschland.

UAS

Unmanned Aircraft System (unbemanntes Luftfahrzeugsystem).

EASA

Europäische Agentur für Flugsicherheit. Sie schafft einheitliche europäische Standards für den Luftverkehr. Sie wird als europäische Luftbehörde betitelt.

MTOM

Maximum Take-Off Mass ist das maximale Startgewicht von Luftfahrzeugen.

NOTAM'S

NOTAM sind Anordnungen und Informationen über temporäre oder auch permanente Änderungen der Aeronautical Information Publication, die für einen geordneten, sicheren und flüssigen Flugverkehr wichtig sind.

Sicherheit

Security

Bedeutet Schutz vor vorsätzlichen Beeinträchtigungen

  • Terrorismus
  • vorsätzliche Straftaten
  • missbräuchliche Verwendung von Drohnen für kriminelle Zwecke

Safety

Bedeutet Schutz vor zufälligen und ungewollten Gefahrenquelle

  • Antriebsausfall
  • Orientierungsverlust
  • Stromausfall

 

Bemannte Luftfahrzeuge (z.B. Flugzeug) haben gegenüber den unbemannten Luftfahrzeugen
(z.B. Drohne) immer Vorrang.

Good airmanship

Der Fernpilot ist mit den Prinzipien der Aerodynamik vertraut, er besitzt die Fähigkeit, das Luftfahrzeug kompetent und genau zu steuern, sowohl am Boden als auch in der Luft und er verfügt über ein gutes Urteilsvermögen, das einen sicheren und effizienten Betrieb garantiert.

I'm Safe Checkliste

Über die Auswirkungen einer begrenzten körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit:

I. Illners (Krankheitssymptome, welche die Steuerungsfähigkeiten beeinflussen könnten)

M: Medikamente (Nehmen Sie aktuelle Medikamente)

S: Stress (Stehen Sie unter Stress oder psychischem Druck)

A: Alkohol (Haben Sie in den letzten 8-24 Stunden Alkohol getrunken

F (Fatigue): Müdigkeit (Hatten Sie ausreichend Schlaf, Essen und Trinken)

E: Emotionen (Haben Sie ausreichend Abstand zu extremen Gefühlssituationen

Mögliche Gefahrenquellen für Drohnen

  • Zusammenstöße mit anderen Luftfahrzeugen 
  • Verlust der Sichtverbindung
  • Ausfall der Funkverbindung
  • Erschöpfung der Energiequellen
  • unkontrolliertes Davonfliegen
  • Datenschutzverstöße
  • Ruhestörung
  • Sachbeschädigung

Pflichten & Hinweise

Versicherungspflicht

In Deutschland herrscht eine Haftpflichtversicherungspflicht §43 LuftVG. Was decken meist diese Versicherungen ab:

  • Schaden an Dritten (andere Personen und deren Sachen)
  • Schaden an anderen Luftfahrzeugen (benannt oder umbenannt)

Registrierungspflicht

Drohnen-Betreiber müssen sich in Deutschland auf der Website vom Luftfahrbundesamt registrieren lassen wenn ihre Drohne folgende Sensoren besitzt:

  • Videokameras
  • Fotoapparate
  • Mikrofone
  • Wärmebildkameras
  • Infrarotkameras

Pflichten des Fernpiloten

  • kontrollieren ob er die gültigen Zeugnisse (Drohnenführerschein) mitführt
  • Kontrolle der Umgebung. Mögliche Hindernisse vorab des Fluges sicherstellen
  • Notfalllandeplatz aussuchen
  • die Steuerung prüfen
  • sicherstellen, dass die maximale Abflugmasse (MTOM) nicht überschritten wurde

Was gilt bei First Person View (FPV)

FPV Drohnen bieten die Möglichkeit an durch den Einsatz von Kameratechnik den Flug aus Sicht des unbemannten Luftfahrzeuges mit Hilfe einer an der Drohne befestigten Kamera zu verfolgen.

Es muss sich ein Beobachter neben dem Fernpilot befinden. Der Beobachter muss die Drohne unmittelbar beobachten können. 

Zwischen den beiden muss eine direkte und effektive Kommunikation stattfinden.

Während des Fliegens nicht unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss fliegen.

Bei Erkältung, Magen-Darm-Beschwerden, Grippe und Kopfschmerzen ist das Fliegen nicht empfohlen.

Was muss der Fernpilot während des Fluges beachten

  • Drohne in Sichtweite behalten
  • Luftraum überwachen und jedes Risiko vermeiden
  • den Flug sofort beenden, wenn ein mögliches Risiko entstehen kann
  • geografische Zonen beachten
  • sich an Vorgaben des Drohnen Hersteller achten (Handbuch lesen)