ALLGEMEIN

Unser Anfängerkurs ist ideal für eine vielseitige Zielgruppe, darunter angehende Drohnenpiloten, Fotografen, Videographen, Influencer, kreative Ingenieure, bodenständige Landwirte und begeisterte Hobbypiloten.

In unserem Kurs werden Sie mit den grundlegenden Fähigkeiten des Drohnenfliegens vertraut gemacht.

Das Besondere an unserer Schulung ist die individuelle Betreuung – Sie erhalten unsere volle Aufmerksamkeit, da wir keine Mindestteilnehmerzahl vorschreiben.

Wir vereinbaren telefonisch oder per E-Mail einen Termin und finden den passenden Kurs für Sie.

Zögern Sie nicht & machen Sie mit uns den ersten Schritt.

info@delta-drohne.de

089 / 44 45 44 59

ANMELDUNG

Für die Anmeldung benötigen wir lediglich Ihren kleinen Drohnenführerschein, Ihre Anschrift, Ihren vollständigen Namen, Geburtsort, Geburtstag und Personalausweis.

Vertrauen Sie auf unsere erstklassige Schulung und eröffnen Sie neue Horizonte mit Ihrem Drohnenführerschein!

Jeder ab 16 Jahren darf eine Drohne fliegen. Die Anmeldung erfolgt über die Website des Luftfahrtbundesamts. In unseren Schulungen erfahren Sie, wo Sie fliegen dürfen und wo nicht.

REGELUNGEN

Wann darf ich über andere Wohngrundstücke fliegen:

-Nachbarn/Mieter fragen

-Drohnen unter 250 g und ohne Kamera

-wenn man mehr als 100 m über dem Grundstück fliegt, aber nicht mehr als 120 m

-Wenn es nicht zumutbar ist, bei zu großen Wohnblöcken jeden Nachbarn zu fragen.

Drohnen dürfen nur innerhalb der Sichtweite (VLOS) geflogen werden. Wir werden Sie in unseren Schulungen umfassend darüber informieren, wo Sie fliegen dürfen und wo nicht. Ihre Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften stehen für uns an erster Stelle.

Für Drohnen im Gewichtsbereich von 500 g bis 2 kg, die bereits in Ihrem Besitz sind, ist der große Drohnenführerschein erforderlich, um sich Personen bis zu 30 m zu nähern.

Das A2 Fernpilotenzeugnis eröffnet Ihnen neue Möglichkeiten und ist die Erlaubnis für Drohnenflüge in Europa. Insbesondere im gewerblichen Bereich ist es besonders wichtig.

Ja, es gibt Flugverbote über Menschenansammlungen, in einer Höhe von über 120 Metern und in der Nähe von Flughäfen, Krankenhäusern und anderen sensiblen Orten.

Flughafenregelungen sind strikt einzuhalten. Sie dürfen sich nicht innerhalb von 5 Kilometern vor oder hinter einer Landebahn und innerhalb von 2 Kilometern seitlich von Flugplatzgrenzen bewegen.

Die Einhaltung von 100 Metern Seitenabstand ist erforderlich in Schadenstellen, Katastrophengebieten, militärischen Anlagen, Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten und Anlagen der zentralen Energieerzeugung und -Verteilung.